Abzugsfähige Pauschalen und Aufwendungen
Neben Deiner dokumentierten Kosten gibt es die Möglichkeit Pauschalen und Aufwandsentschädigungen geltend zu machen. Dazu gehören zum Beispiel:
Werbekostenpauschale
Für Deine beruflichen Kosten gewährt das Finanzamt eine jährliche Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt. Sie beträgt 2024 1.230,00 Euro. Dafür braucht es keine Nachweise und wird automatisch abgezogen. Wer nicht ganze Jahr über gearbeitet hat, erhältt trotzdem die volle Werbungskostenpauschale zurück, wenn er eine Steuererklärung abgibt.
Vorsorgeaufwendungen
Aufwendungen zur Altersvorsorge (gesetzliche und private Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen)
sonstige Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Versicherungen wie Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
allgemeine Sonderausgaben (Unterhalt, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Spenden, Schulgeld, Kosten für die eigene erste Berufsausbildung)
Homeoffice-Pauschale
Die neue Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag und bis maximal 1.260,00 Euro pro Jahr. Die Pauschale ist für jeden Kalendertag als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu berücksichtigen, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit größtenteils in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Wer ein eigenes Arbeitszimmer besitzt, kann diese Kosten vollumfänglich absetzen.
Pauschale für sonstige Umzugskosten
Umzugskosten kannst Du ohne Nachweise pauschal 964.00 Euro absetzen, selbst, wenn Du geringere Ausgaben hattest, für jede weitere Person im Haushalt nochmals 643.00 Euro. Falls Du höhere Kosten hast, kannst Du sie mit Nachweisen komplett absetzen. Bei betrieblichen Umzug können natürlich alle Kosten geltend gemacht werden. Zu den Umzugskosten zählen z.B.Fahrten zu Behörden,, neuer Telefonanschluss, Ummelden des Autos, Ändern von Ausweisen, teilweise Renovierung und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Verpflegung und Trinkgelder für Umzugshelfer, das Ändern von Vorhängen, Vorhangstangen, Rollos, fachgerechtes Anbringen von Lampen in der neuen Wohnung, Abbau von Haushaltsgeräten in der alten Wohnung und ihr Anschluss bzw. Aufbau in der neuen Wohnung, Umschulungsgebühren für die Kinder, Zeitungsannoncen …
Aufwandsentschädigung
Für Vormundschaft, Pflege oder gesetzlicher Betreuer beträgt die Pauschale 425.00 Euro pro Jahr pro Fall und darf 3000.00 Euro nicht übersteigen.
Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale beträgt für 2023/24 840.00 im Jahr.
Übungsleiterpauschale
Bis zu 3.000.00 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Diese Beträge kannst Du mit Deinem nebenberuflichen sozialen Engagement steuer- und sozialversicherungsfrei dazuverdienen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag für 2023 beträgt 10908,00 Euro für 2024 10908,00 Euro. Bis zu diesem Betrag sind Deine jährlichen Einkünfte steuerfrei.
Entfernungspauschale
Mit der Steuererklärung 2021 kannst Du zum ersten Mal die neue Mobilitätsprämie beantragen. Die bekommst Du, wenn Du Fernpendler bist und mit Deinen Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags liegst. Dann musst Du zwar keine Steuern zahlen, kannst aber auch nicht die erhöhte Entfernungspauschale nutzen. Dafür gibt es nun die Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale und gilt ab dem 21. Kilometer. Die Bemessungsgrundlage für die Prämie ist begrenzt auf den Betrag, um den Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Umso wichtiger, Dein zu versteuerndes Einkommen so weit wie möglich zu senken, indem Du alle absetzbaren Kosten angibst!